Beitragsordnung

Beitragsordnung

des Hildener Windsurfing Clubs e.V.


a) Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der möglichst mittels Einzugsermächtigung bis zum 28.02. eines jeden Jahres zu zahlen ist.
b) Die Beiträge sind:
1. Erwachsene 120,00 Euro
2. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 45,00 Euro
3. Studenten, Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende
(jährlicher unaufgeforderter Nachweis ist vorzulegen)
45,00 Euro
4. Familienangehörige und Sozialpartner die im gleichen Haushalt leben und bei denen ein vollzahlendes Mitglied im Verein ist 45,00 Euro
5. Jedes erste und zweite Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 10,00 Euro
6. Jedes weitere Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beitragsfrei
c) Einmalige Aufnahmegebühr:
1. Erwachsene (b 1) 128,00 Euro
2. Jugendliche (b 2) 77,00 Euro
3. Auszubildende (b 3) 77,00 Euro
4. Familienangehörige (b 4) 51,00 Euro
5. Kinder (b 5) keine Gebühr
d) Für Mitglieder, die in den Abteilungen Windsurfen und Angeln gleichzeitig aktiv sind, wird ein Zuschlag von 26,00 Euro erhoben.
e) Die Mitglieder, entsprechend der Definition b 1, 2, 3 und 4 haben jährlich 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise werden 8,00 Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde in Anrechnung gebracht. Arbeitsstunden können nur in den festgelegten Saisonzeiten abgeleistet werden.
f) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Aufnahmegebühr, des Jahresbeitrags und von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit.
g) In Ausnahmefällen kann die Vereinsleitung Mitgliedern auf Antrag die Zahlung von Aufnahmegebühren, Beiträgen oder Leistung von Arbeitsstunden ganz oder teilweise stunden oder erlassen.
h) Mitglieder des Vorstandes, der Vereinsleitung, der Abteilungsleitungen, des Ehrenrates und die Revisoren sind von der Arbeitsstundenregelung ausgenommen.

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 27.10.2006 beschlossen und bleibt bis zu einer neuen Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Hilden, 27.10.2006

Der Vorstand