Beitragsordnung
- Details
- Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2011
- Markus Dörfling
Beitragsordnungdes Hildener Windsurfing Clubs e.V. |
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| a) | Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der möglichst mittels Einzugsermächtigung bis zum 28.02. eines jeden Jahres zu zahlen ist. | ||||||||||||||||||
| b) | Die Beiträge sind:
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| c) | Einmalige Aufnahmegebühr:
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| d) | Für Mitglieder, die in den Abteilungen Windsurfen und Angeln gleichzeitig aktiv sind, wird ein Zuschlag von 26,00 Euro erhoben. | ||||||||||||||||||
| e) | Die Mitglieder, entsprechend der Definition b 1, 2, 3 und 4 haben jährlich 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise werden 8,00 Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde in Anrechnung gebracht. Arbeitsstunden können nur in den festgelegten Saisonzeiten abgeleistet werden. | ||||||||||||||||||
| f) | Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Aufnahmegebühr, des Jahresbeitrags und von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit. | ||||||||||||||||||
| g) | In Ausnahmefällen kann die Vereinsleitung Mitgliedern auf Antrag die Zahlung von Aufnahmegebühren, Beiträgen oder Leistung von Arbeitsstunden ganz oder teilweise stunden oder erlassen. | ||||||||||||||||||
| h) | Mitglieder des Vorstandes, der Vereinsleitung, der Abteilungsleitungen, des Ehrenrates und die Revisoren sind von der Arbeitsstundenregelung ausgenommen. | ||||||||||||||||||
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 27.10.2006 beschlossen und bleibt bis zu einer neuen Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Hilden, 27.10.2006 Der Vorstand |
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