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Elbsee

Der Hildener Windsurfing Club hat mit dem Elbsee ein Surfrevier in der Heimatstadt. Seit der Gründung des Vereins haben wir daran gearbeitet, den Elbsee nutzen zu dürfen. Mit den Plänen der Stadt Hilden für ein Wassersportzentrum am Elbsee kam unsere Chance. Gemeinsam mit drei weiteren Hildener Vereinen (DLRGKanu-Club Hilden e.VSegler-Gemeinschaft Hilden e.V) setzten wir die Pläne um. 

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Das neue Vereinsheim mit 360 qm bietet neben einen großen Saal zum Feiern, mit Bar und kompletter Küche, sowie Umkleiden, Duschen und WCs. 
Es kann auch eigenes Surfmaterial gegen eine Gebühr gelagert werden.

 

Jeden Mittwoch (siehe Termine) findet am Elbsee unsere Cluböffnung statt. Dies nutzen wir als Treffpunkt. Dazu werden kleine Gerichte und Getränke angeboten. Neue Mitglieder sind hier zum Kennenlernen herzlich eingeladen.  

Gewässerordnung Elbsee

Ausfertigung vom 01.01.2007

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Das Grundstück Schalbruch 198, 40721 Hilden, ist den nachfolgend aufgeführten Sportvereinen entsprechend dem Erbpachtvertrag mit der Stadt Hilden vom 00.00.2000 zum Zwecke der Errichtung von Vereinsheimen und der Ausübung der jeweiligen Sportarten, das davor gelagerte Ufer Grundstück entsprechend dem Gebrauchsüberlassungsvertrag mit der Stadt Düsseldorf vom 01.01.2000 zum Zwecke der Ausübung der jeweiligen Sportarten, gemeinschaftlich überlassen:

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DLRG Ortsgruppe Hilden e.V.

Hildener Windsurfing Club e.V.

Kanu-Club Hilden e.V. 

Seglergemeinschaft Hilden e.V.

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Die 4 Sportvereine habe sich in der Trägergemeinschaft Wassersportzentrum am Elbsee e.V. zusammengeschlossen, um das Vereinsgelände am Elbsee gemeinschaftlich zu verwalten und zu unterhalten.

 

1.0 Allgemeines

 

2.0 Hunde und weitere Haustiere

  1. Haustiere dürfen auf dem gesamten Gelände nicht frei herumlaufen.

  2. Für größere Tiere, wie Hunde, Katzen etc. gilt auf dem gesamten Gelände ‚Leinenzwang‘.

 

3.0 Lagerung von Booten

  1. Das Lagern von Booten darf nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit dem Vorstand des WSZ Elbsee e.V. erfolgen.

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4.0 Bewegen mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern

  1. Auf dem gesamten Gelände herrscht die Strassenverkehrsordnung

  2. Auf dem gesamten Gelände darf zum Schutz der Kinder und Sportler nur Schritttempo gefahren werden.

  3. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten Stellplätzen gestattet.

  4. Die auf dem anhängenden Lageplan gekennzeichneten Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten.

  5. Das Befahren des Geländes hinter den Vereinsheimen ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand des WSZ Elbsee e.V. zulässig.

  6. Fahrräder dürfen nur an den gekennzeichneten Fahrradstellplätzen abgestellt werden.

 

5.0 Pflege und Unterhaltung des Geländes

 

6.0 Schlüsselvergabe

Winternutzung

Stellen wir euch in Kürze zur Verfügung. 

Anfahrt

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Die neue Vereinsführung

stellt sich vor.

Wir möchten euch hier die Gelegenheit nutzen, die Porträts der neue Vereinsführung vorzustellen. 

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Stand Up Paddling

ausprobieren?

SUP ist ein perfektes, ganzheitliches und gelenkschonendes Ausdauer-Training für jeden. 

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