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Laacher See

Der Laacher See mit seiner 250.000 qm großen Wasserfläche ist im Laufe der Zeit durch Auskiesung entstanden und hat eine hervorragende Wasserqualität.

In der Wassersportstätte findest du neben der Surfschule, eine Liegewiese mit angeschlossenem Grillplatz und unser Angelrevier. Auch der Naturschutz kommt nicht zu kurz. In den Wintermonaten bevölkern viele einheimische Wasservögel zusammen mit gefiederten Gästen aus dem Norden den See und überwintern hier.

Gewässerordnung Laachersee

Die Gewässerordnung ist Bestandteil der Clubsatzung.

 

§1 Das Baden am Gewässer ist behördlich untersagt. Eine Beaufsichtigung der Gewässerfläche durch den Club und/oder durch eine Rettungsorganisation (z.B. DLRG oder Wasserwacht) findet nicht statt. Der Club schließt eine Haftung durch Zuwiderhandlung aus. Eltern haben dementsprechend ihre Kinder zu beaufsichtigen. Gleiches gilt für die Nutzung der Kinderspielfläche und ggf. vorhandener Gerätschaften.

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§2 Die Nutzung der Ufer- und Gewässerflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Besucher und Gäste sind von den Clubmitgliedern, die eine solche Einladung ausgesprochen haben, hiervon zu unterrichten. Aus Kapazitäts- und Haftungsgründen muss die Einladung von Gästen eine Ausnahme sein. Insofern wird auf die ausreichende Dimensionierung von Tagen der "offenen Türe" verwiesen. Die Verantwortung obliegt den Clubmitgliedern.

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§3 Die Uferfläche darf lediglich an den ausgewiesenen Plätzen betreten und/oder genutzt werden. Das Befahren dieser Flächen durch motorgetriebene Fahrzeuge ist behördlich untersagt.

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§4 In Gewässernähe stehen die PKW-Stellplätze zur Verfügung. Sofern die Stellflächen belegt sind, ist das Fahrzeug nach dem Entladen außerhalb des Geländes auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen.

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§5 Eine andere Nutzung des Gewässers, außer Angeln und Surfen ist behördlich untersagt.

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§6 Abfälle sind vom Verursacher zu entsorgen. Die Uferflächen sind pfleglich zu behandeln und sauber und ordentlich zu verlassen. Offene Feuerstellen, Campen, Zelten und Übernachtungen in PKW's, Wohnwagen und Wohnmobilen sind untersagt. Geliehenes Clubmaterial ist pfleglich zu behandeln; die Haftung für den Zustand der Gerätschaften übernimmt der Nutzer.

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§7 Angler müssen im Besitz eines gültigen und behördlich anerkannten Befähigungsnachweises sein und diesen auf Verlangen vorlegen. Im übrigen ist ein Fangnachweis entsprechend den Richtlinien der Angelabteilung zu führen.

Anfahrt

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Die neue Vereinsführung

stellt sich vor.

Wir möchten euch hier die Gelegenheit nutzen, die Porträts der neue Vereinsführung vorzustellen. 

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